Das Finanzministerium gibt die Entscheidung des Kabinetts über die Feststellung von „Non“ bekannt
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Das Finanzministerium gibt die Entscheidung des Kabinetts über die Feststellung von „Non“ bekannt

Oct 22, 2023

Ausländische Unternehmen und andere juristische Personen im Ausland unterliegen der Körperschaftssteuer der VAE auf Einkünfte aus Immobilien in den VAE

Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate – Das Finanzministerium der Vereinigten Arabischen Emirate hat heute die Veröffentlichung des Kabinettsbeschlusses Nr. 56 von 2023 über den Nexus einer gebietsfremden Person in den Vereinigten Arabischen Emiraten für die Zwecke des Bundesgesetzes Nr. 47 von 2022 über die Besteuerung von Unternehmen bekannt gegeben und Unternehmen („Das Körperschaftsteuerrecht“).

Seine Exzellenz Younis Haji Al Khoori, Unterstaatssekretär des Finanzministeriums, sagte: „Die körperschaftssteuerliche Behandlung von Einkünften aus Immobilien und anderem unbeweglichem Vermögen in den VAE durch ausländische juristische Personen steht im Einklang mit der internationalen Best Practice, die vorschreibt, dass Einkünfte aus Immobilien und anderem unbeweglichem Vermögen ausländischer juristischer Personen stammen Immobilien sind in dem Land steuerpflichtig, in dem sich diese Immobilien befinden. Das Körperschaftssteuergesetz der VAE enthält Funktionen, die den internationalen Steuergrundsätzen Rechnung tragen und die Neutralität zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen gewährleisten, die Einkünfte aus Immobilien in den VAE erzielen.“

Ausländische Unternehmen und andere nicht ansässige juristische Personen unterliegen der Körperschaftssteuer der VAE auf Einkünfte aus Immobilien und anderem unbeweglichem Vermögen in den VAE und müssen sich in den VAE für Zwecke der Körperschaftssteuer registrieren. Dies gilt sowohl für Immobilien, die in einem Unternehmen gehalten oder genutzt werden, als auch für Immobilien, die zu Investitionszwecken in den VAE gehalten werden.

Nichtansässige juristische Personen mit unbeweglichem Vermögen in den VAE unterliegen der Körperschaftssteuer auf Nettoeinkommensbasis. Dadurch können entsprechende Ausgaben, die die im Körperschaftsteuergesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllen, bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens abgezogen werden.

Einkünfte aus Immobilieninvestitionen aus Immobilien in den Vereinigten Arabischen Emiraten, die im Besitz ausländischer oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässiger Personen sind, entweder direkt oder über einen Trust, eine Stiftung oder ein anderes Vehikel, das für Zwecke der Körperschaftssteuer der Vereinigten Arabischen Emirate als steuerlich transparent gilt, unterliegen im Allgemeinen nicht der Körperschaftssteuer, sofern dies der Fall ist ist keine lizenzierte Geschäftstätigkeit. Darüber hinaus können Real Estate Investment Trusts und andere qualifizierte Investmentfonds von einer Befreiung von der Körperschaftssteuer auf Erträge aus der Investition in Immobilien in den VAE profitieren, sofern die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.

Alle Kabinettsbeschlüsse und Ministerbeschlüsse sowie Leitlinien zum Körperschaftsteuergesetz sind auf der Website des Finanzministeriums verfügbar: www.mof.gov.ae.

© Pressemitteilung 2022

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